Braunkehlchen - Vogel des Jahres 2023 unterstützt durch F.R.A.N.Z.-Maßnahmen


Bild: Holger Pfeffer
Hamburg/Berlin, 18.10.2023
Ergebnisse aus dem F.R.A.N.Z.-Projekt
Das Dialog- und Demonstrationsprojekt F.R.A.N.Z. testet und untersucht Biodiversitätsmaßnahmen, welche zur Erhöhung der Artenvielfalt von Wildbienen, Laukäfern, Schwebfliegen, Tagfaltern, Amphibien, Feldhasen und Vögeln in der Agrarlandschaft beitragen. Hierzu gehören auch teils stark gefährdete und damit besonders schützenswerte Arten, deren Erhalt gefördert werden kann. 
Der NABU hat das Braunkehlchen (Saxicola rubetra) zum „Vogel des Jahres 2023“ gekürt. Der Singvogel wird als stark gefährdet eingestuft und ist somit auf jeglichen Lebensraum angewiesen.

Hintergrund

In Deutschland wird die Gefährdung sämtlicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten regelmäßig bewertet. Koordiniert wird diese Arteninventur durch das Rote-Liste-Zentrum, beauftragt durch das Bundesamt für Naturschutz. Die Rote Liste der Brutvögel zeigt auf, dass viele der früher häufigen Vogelarten wie der Kiebitz, das Rebhuhn oder der Grauspecht stark gefährdet sind. So auch das Braunkehlchen, welches in diesem Jahr durch die jährliche Auszeichnung traurige Aufmerksamkeit erfährt. Braunkehlchen brüten in weiten Teilen Europas und überwintern südlich der Sahara. Sie nisten auf Kraut- und Zwergstrauchschichten und benötigen Vegetation mit geringer Dichte zur Nahrungssuche. Zäune, erhöhte Halme oder Zäune dienen als Sitzwarte.

F.R.A.N.Z.-Maßnahmen

Zur Erhöhung der Vogelpopulationen haben sich diverse F.R.A.N.Z-Maßnahmen wie beispielsweise mehrjährige Blühstreifen, Brachen, Feldlerchenfenster, Erbsenfenster, Feldvogelstreifen auf Mais, Feldvogelinseln und Insektenwälle bewährt.

F.R.A.N.Z.-Erfolge

Im Rahmen des im Projekt durchgeführten jährlichen Monitorings auf F.R.A.N.Z.-Maßnahmen wurde festgestellt, dass Braunkehlchen häufiger auf Blühstreifen (ab dem 2. Jahr halbseitig gemulcht), Brachen und Insektenwällen als auf vergleichbaren Agrarflächen vorkommen.
Das F.R.A.N.Z.-Projekt kann somit durch die Verbindung von ökologischen und ökonomisch sinnvollen Maßnahmen maßgeblich und positiv zum Erhalt und zur Erhöhung von Vogelbeständen beitragen und zeitgleich durch eine angemessene Entlohnung die landwirtschaftlichen Betriebe motivieren, Naturschutz umzusetzen.